Lexikon der Naturheilpraxis: Ausübung der Heilkunde - Praxis für Osteopathie

In kurzen Worten von Ihrer Heilpraktikerin erklärt: Ausübung der Heilkunde

Ich darf als Heilpraktikerin die Heilkunde ausüben, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, da ich über die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz verfüge.

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