In kurzen Worten von Ihrer Heilpraktikerin erklärt: Heilpraktiker
Die Tätigkeit als Heilpraktiker basiert auf dem Gesetz über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, einzusehen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wurde mir am 13.11.2008 vom zuständigen Gesundheitsamt Augsburg Land erteilt.